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Info Zernsdorf

Deine Ansprechpartner:
Sebastian Pösel, Teamleiter
Tel: 03375 211 214
Funk: 0177 292 66 44
Mail: basti@sjr-kw.de

Annelie Schüler
Tel.: 03375 211 214
Funk: 0177 249 4347
Jappy: Annelie123


Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 13.00 - 22.00 Uhr
Samstag 16.00 - 22.00 Uhr

Die Öffnungszeiten richten sich nach den Angeboten!


Anschrift:
JFZ Zernsdorf
Alte Trift 3
15758 Königs Wusterhausen OT Zernsdorf

 

JFZ Informationen für Eltern und Interessierte

Aktualisiert (Montag, den 15. November 2010 um 14:35 Uhr) Geschrieben von: Basti

Liebe Eltern und Interessierte,

hier geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Konzeption des Jugendfreizeitzentrums Zernsdorf.

Ehrenamtlicher Jugend- und Kinderclubrat

  • Ehrenamtliche Arbeit und Engagement ist die elementare Stütze des Jugendclubs. Der Betrieb des Jugendclubs nach 18.00 Uhr und an Wochenenden wird regelmäßig durch die Mitglieder des Jugendclubrats gewährleistet, die bereit sind, selbst Verantwortung über die persönlichen Interessen hinaus zu übernehmen. Derzeit sind im Jugendclub- bzw. Kinderclubrat über 21 Jugendliche und Kinder regelmäßig ehrenamtlich tätig sowie 4 Personen im Vorstand des Jugendclubrates. Alle Mitglieder verfügen über einen Mitgliedsausweis mit Lichtbild. Der Kinder- und Jugendclubrat, welcher die Angebote des Jugendclubs nutzt, ist laufend in die Planung und Vorbereitung der Arbeit der verschiedenen Bereiche entsprechend seiner Kompetenzen involviert. Da das Haus mit seinen vielfältigen Angeboten ein breites Spektrum von jungen Menschen erreicht, müssen die Formen der Beteiligung auch entsprechend breit gefächert sein. In regelmäßigen Abständen finden Versammlungen statt, in denen Projekte ausgewertet bzw. geplant werden. So kann schnell auf veränderte Bedürfnislagen der BesucherInnen von Seiten des Sozialarbeiters reagiert und bestehende Angebote entsprechend angepasst werden.

Beschreibung der Zielgruppen und ihres Bedarfes

  • Die NutzerInnen der inhaltlichen Angebote des Offenen Kinder- und Jugendhauses sind in der Regel Kinder ab 10 Jahre und Jugendliche sowie junge Volljährige, die in Zernsdorf bzw. in der näheren Umgebung der Einrichtung leben.
  • Die Geschlechter sind in allen Altersgruppen paritätisch repräsentiert.
  • Überwiegend sind die NutzerInnen ledig und leben bei ihren Herkunftsfamilien. Einige verfügen schon über eigenen Wohnraum. Z.T. leben die Jugendlichen und jungen Heranwachsenden in festen Partnerschaften.
    Die BesucherInnen des Offenen Jugendhauses sind Schüler. Dabei stellt sich ein Querschnitt aller Schulformen dar. Die NutzerInnen der Offenen Jugendarbeit sind z.T. noch Schüler, überwiegend in der Berufsausbildung bzw. in berufsvorbereitenden Einrichtungen, leisten Wehrdienst, studieren, sind erwerbstätig oder aber arbeitslos.
  • Die Lebenssituationen der NutzerInnen des Hauses sind geprägt von den in dieser Altersgruppe entwicklungsspezifisch üblichen Problemen. Im Vordergrund stehen dabei bei den Jugendlichen und jungen Heranwachsenden die Ablösungsprozesse vom Elternhaus, Schwierigkeiten und Konflikte im Kontext Schule und Ausbildung sowie die ersten Probleme in Partnerschaftsbeziehungen. In Einzelfällen spielt der Missbrauch von legalen und illegalen Rauschmitteln eine alltagsbestimmende Rolle. Bei den jüngeren Besuchern fällt allerdings ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern auf, die mit Defiziten in der motorischen und intellektuellen Entwicklung behaftet sind. Dabei ist zu bemerken, dass diese Kinder nicht die notwendige Förderung ihrer Fähigkeiten in ihrer Herkunftsfamilie erfahren.
  • Die jungen Menschen, die die Angebote des Offenen Jugendhauses in Anspruch nehmen, finden hier eine Ergänzung zu ihrer Lebenswelt und Umgebung, die es ihnen ermöglicht, selbstbestimmt und eigenverantwortlich Räume und Zeiten mitzugestalten. Das Haus bietet ihnen damit die Möglichkeit, Alternativen zu den von der Erwachsenenwelt vorgegebenen kommerziellen Strukturen zu entwickeln und auszuprobieren. Zudem finden sie hier Menschen vor, die ihnen partnerschaftlich Hilfe bei der Lösung von aktuellen Problemlagen in Form von Beratung und Begleitung anbieten.

Charakter der Einrichtung

  • Das Jugendhaus ist eine Einrichtung der Jugendarbeit entsprechend der Ziele des § 11 des SGB VIII. Besonderes Augenmerk gilt hier jungen Menschen mit individuellen oder sozialen Benachteiligungen.
  • Zielstellungen der pädagogischen Arbeit im Jugendhaus sind:
  • die Entwicklung und Festigung von sozialen Kompetenzen junger Menschen durch Schulung und Training von Demokratie-, Konsens-, Konflikt- und Kompromissfähigkeit
  • die Förderung der Bereitschaft junger Menschen zur Übernahme von Verantwortung für sich selbst und für andere
  • die Hilfe bei der Entwicklung individueller Fähigkeiten und beim Umgang mit individuellen Grenzen
  • die Vermittlung lebenspraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten, handwerklicher Fähigkeiten sowie kreativer Denkweisen
  • die Unterstützung junger Menschen bei der Suche neuer Ausdrucksformen und der Entwicklung geschlechtsspezifischer Selbstbilder
  • die Stärkung von Familiensystemen
  • die Weiterentwicklung des Gemeinwesens im Sinne der BewohnerInnen
  • Der Sozialarbeiter im Jugendfreizeitzentrum versteht sich in seiner Arbeit als Begleiter, Förderer, Gesprächspartner, Grenzenzieher und -bewahrer, Vermittler, Berater, Schlichter, Beschützer, Lehrender, Dienstleister, Hausherr und Beziehungsperson. Er bezeichnet sich selbst als Jugendsozialarbeiter und betrachtet das Jugendfreizeitzentrum als eine "Lebensschule"

Pädagogische Grundsätze:

  • Freiwilligkeit: Die BesucherInnen des Jugendhauses nutzen aus eigenem Interesse die Angebote und kommen selbständig in das Haus.
  • Akzeptanz: Der Sozialarbeiter im Jugendhaus akzeptiert die jungen Menschen so, wie sie sind und bringt ihnen unvoreingenommen Wertschätzung entgegen.
  • Grundsatzvereinbarungen: Das Miteinander vieler unterschiedlicher Menschen im Jugendhaus setzt die Einhaltung von folgenden Grundregeln voraus: Gewaltlosigkeit, kein Drogenkonsum, Einhaltung des Jugendschutzes. Die BesucherInnen sind über diese Grundsätze informiert. Deren Einhaltung ist zwingend für den Aufenthalt im Haus.
  • Mitbestimmung: Die jungen Menschen sind entsprechend ihrer Fähigkeiten an den Entscheidungen im Jugendhaus beteiligt. Demokratische Prozesse werden so erlernt und eingeübt.
  • Konfliktmanagement: Konflikte sind unvermeidbar und dienen als Lernfeld für den Einzelnen und die Gruppe. Dies wird von dem Sozialarbeiter genutzt und im Rahmen von Einzel- und Gruppenarbeit zum Erlernen von gewaltfreien Konfliktlösungsmustern eingesetzt.
  • Beratung und Erziehung: Der Sozialarbeiter im Jugendhaus steht den jungen Menschen als Gesprächspartner zur Verfügung und bietet ihnen Hilfe bei Problemlagen an.
  • Elternarbeit: Der Sozialarbeiter im Jugendhaus steht den Eltern der BesucherInnen als Ansprechpartner zur Verfügung. In besonderen Fällen sucht er selbständig das Gespräch mit den Eltern.

 

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