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Info Außerschulische Jugendbildung

Jugendverbandsarbeit, außerschulische Jugendbildung, Gedenkstättenpädagogik
und Koordinationsbüro der Jugendringe im LDS

Dein Ansprechpartner:
Thomas Thiele

Kontakt:
Mail: thommy@sjr-kw.de
Tel: 03375 2773290
Funk: 0177 2744845

Anschrift:
Friedrich-Engels-Straße 25
15711 Königs Wusterhausen

Bildung

Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung

Aktualisiert (Montag, den 15. November 2010 um 14:29 Uhr) Geschrieben von: Thomas Thiele Montag, den 08. Februar 2010 um 20:50 Uhr

JULEICA: Um die Stellung der meist ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die in allen Bundesländern gleichermaßen anerkannt wird, sind die Obersten Landesjugendbehörden übereingekommen, einen bundeseinheitlichen Ausweis, die JugendleiterInnenCard, für JugendleiterInnen einzuführen. Aufgrund einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998 wurde der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis ab dem Jahr 1999 durch eine einheitliche JugendleiterInnenCard im Format einer Scheckkarte ersetzt. Der Ausweis soll den ehrenamtlich tätigen JugendleiterInnen eine amtliche Legitimation geben, die ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert und bundesweit anerkannt ist.

Die Card soll JugendleiterInnen ausweisen, sie in ihrer Stellung stärken, in der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen und in ihrem Engagement fördern.

Zu den Aufgabenbereichen von JugendleiterInnen gehören gemäß § 11 SGB VIII insbesondere:

Organisation und Durchführung von
  • Kinder- und Jugendgruppenarbeit
  • Freizeiten für Kinder und Jugendliche
  • Internationale Begegnungen
  • Bildungsveranstaltungen
  • Leitung von Fach-, Neigungs- und Projektgruppen
  • Veranstaltungen zur politischen Interessenvertretung
  • Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit

Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung durch die Obersten Landesjugendbehörden können die an die JugendleiterInnenCard geknüpften Vergünstigungen in allen Ländern der Bundesrepublik in Anspruch genommen werden.
 

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