Allgemeine Reisebedinungen (ARB)

Allgemeines

Mit der Unterschrift unter der Anmeldung werden die Allgemeinen Reisebedingungen anerkannt. Die Anmeldung ist für beide Seiten verbindlich, wenn die schriftliche Anmeldung beim Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. eingegangen ist. Der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. kann die verbindliche Reservierung zurückziehen, wenn vereinbarte Zahlungstermine nicht eingehalten wurden.

Verhalten

Teilnehmer, die gegen die Fahrtenordnung, gegen Anweisungen der Betreuer verstoßen, die Hausordnung der Unterkunft oder die rechtlichen / tatsächlichen Gepflogenheiten des Gastlandes missachten, können vorzeitig zurückgeschickt werden. Die Kosten der Rückreise sowie deren Organisation trägt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Das gilt auch für die Reisekosten einer ggf. erforderlichen Begleitperson. Eine anteilige Rückerstattung der Reisekosten erfolgt bei vorzeitiger Abreise nicht.

Einverständniserklärung

Mit der Anmeldebestätigung wird für Teilnehmer unter 18 Jahre eine gesonderte Einverständniserklärung verschickt. Diese muss von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass der Teilnehmer nicht unter ständiger Beaufsichtigung durch die Betreuer steht und sich insofern im Reiseobjekt frei bewegen kann.

Versicherungen

Jeder Teilnehmer hat sich gegen eventuelle Risiken einer Reise ausreichend selbst zu versichern. Der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. schließt für alle Teilnehmer eine Haftpflicht- sowie eine Insolvenzversicherung ab.

Pass-, Devisen- und Impfvorschriften…

Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Devisen und ggf. Impfvorschriften sind die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich. Alle Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Vorschrift entstehen, einschließlich eines etwaigen Rücktransportes, gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

Leistungen

Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. bindend. Der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung informiert wird.

Teilnahmepreis

Der Preis setzt sich immer aus dem in der Ausschreibung aufgeführten Grundpreis zuzüglich der ggf. anfallenden Kosten zusammen. Leistungen, die als Zusatzleistungen gekennzeichnet sind, müssen separat bezahlt werden. Der in der Ausschreibung benannte Grundpreis versteht sich als vorläufiger Preis.

Bezahlung

Der Teilnehmerpreis ist entsprechend der angegebenen Fristen zu entrichten.

Haftung des Veranstalters

Der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Fahrt, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Busunternehmen), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Reiseziels. Soweit die Ortsüblichkeit maßgebend ist, wird dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich erwähnt. Der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. übernimmt keine Haftung für eventuelle

Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundenen Terminverschiebungen. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist in der Höhe auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftung des Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Ebenso bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

Storno

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder wird ohne vorherige Rücktrittserklärung die Fahrt nicht angetreten, kann der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bis zu 90 Tage vor Fahrtbeginn 5% (mindestens jedoch 25,- Euro), bis 60 Tage vor Fahrtbeginn 10%, bis 30 Tage 30%, bis 20 Tage 50%, bis 10 Tage 60% und ab 9 Tage vor Fahrtbeginn 70% des jeweils zutreffenden Teilnahmebeitrages. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag und die Stornogebühr beträgt 100% des Reisepreises. Das Recht des Vertragspartners einen geringeren Preis nachzuweisen bleibt unberührt.

Gewährleistung

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Verkaufs der Reise in mangelfreiem Zustand zu wirklichem Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, einen Mangel des Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. oder einer vor ihr beauftragten Person anzuzeigen und ihr die Möglichkeit gibt, Abhilfe zu schaffen.

Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung. Der Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. ist zur Rückbeförderung verpflichtet. Mehrkosten tragen beide Vertragspartner je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. Mündliche und telephonische Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen (1) Koffer/Rucksack und ein (1) Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Stadtjugendring Königs Wusterhausen e.V. Die Daten der Teilnehmer werden, entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, in EDV-Anlagen gespeichert. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Gerichtsstand ist Königs Wusterhausen.